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inh. Hubertine Lind
Packeniusstr.15
41849 Wassenberg
inh. Hubertine Lind
Packeniusstr.15
41849 Wassenberg
Ust.-IdNr.: DE 303 261 386
Finanzamt: Geilenkirchen
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Montags-Freitags, 10:00-18:00 Uhr
Telefon: 02432 987 928 0
Haftungsausschluss
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Wir erweitern und aktualisieren unser Informationsangebot für Sie stetig. Eine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und letzte Aktualität kann jedoch nicht übernommen werden. Daher schließen wir jegliche Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Benutzung dieser Website entstehen aus, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruhen. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Wir behalten uns ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.Gewährleistung
Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.Bezugs- und Aufführungsbedingungen
Allgemeine Bestimmungen
Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Aufführungsanmeldung bzw. Bestellung gültigen Bedingungen und Preise.
Änderungen und Nebenabreden
Jede Änderung des Werkes oder auch nur auszugsweise anderweitige Verwendung des Theaterstücks ist ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Verlages grundsätzlich untersagt. Der Titel des Theaterstücks mit Nennung des Autors und des Theaterverlags "mein-theaterverlag" ist auf den jeweiligen Print- und Online-Werbeträgern anzugeben. Telefonische Gespräche ohne schriftliche Bestätigung enthalten keine Rechtswirksamkeit.
Das Recht zur Aufführung und Vervielfältigung der Theaterstücke erteilt ausschließlich:
mein-theaterverlag Inh. Hubertine Lind, Packeniusstr. 15, 41849 Wassenberg
1.Bestimmungen
1.1 Diese Bestimmungen regeln den Bezug von Theaterstücke von "mein-theaterverlag" in Form von Leseproben, und Rollensätze in Druck und in elektronischer Form, sowie deren Aufführungsbedingungen für Theatervereine, Amateurtheater, Laienspielgruppen, Vereinsfeiern, Vereinsbühnen, Spielgemeinschaften, Gesellschaften, Vereine, wohltätige und sonstige Veranstaltungen und Gruppen.
1.2 Mit der ersten Bestellung von Leseproben und Rollensätze treten diese Bedingungen in Kraft. Gegenbestätigungen von Bühnen und Kunden unter Hinweis auf ihre eigenen Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.1.3 Für Berufsbühnen oder Berufsschauspieler gelten diese Bestimmungen nicht. Für diese Gruppe muss ein gesonderter Vertrag abgeschlossen werden.
1.4 Diese Bedingungen gelten uneingeschränkt auch für Wohltätigkeitsveranstaltungen, schulinterne Aufführungen, private Veranstaltungen, Aufführungen in geschlossenen Kreisen und Aufführungen ohne Einnahmen.
2. Bezug von Leseproben und Rollensätze
2.1 Auf Anfrage erhält die Bühne oder deren Vertreter verschiedene Theaterstücke als Leseprobe. Diese werden entweder in elektronischer Form oder per Post (siehe Gebühren) in einer Sendung zur Auswahl zugestellt.
2.2 Für den Versand, Verpackung und Porto berechnet der Verlag im Inland pauschal 6,50 € pro Sendung und Heft als Aufwandsentschädigung. Auslandssendungen werden in der Regel als Büchersendung verschickt. Höhere Portokosten werden in Rechnung gestellt. Der Versand per E-Mail erfolgt kostenlos.
2.3 Durch den Bezug einer Leseprobe oder eines Rollensatzes erhält die Bühne kein Aufführungsrecht. Das Aufführungsrecht wird durch ein gesondertes Formular vom Verlag für die beantragten Aufführungen erteilt. Im Falle von nicht genehmigten Aufführungen berechnen wir das 10fache der Mindestaufführungsgebühr (Ziffer 9.1 je Aufführung. Weitere rechtliche Schritte behalten wir uns vor.
2.4 Ein Rollensatz besteht aus der Menge der Anzahl der Spieler zuzüglich eines Zusatzhefts. Die Kosten dafür sind jeweils dem Theaterstück zugeordnet und im Internet oder auf einer unserer Preislisten zu ersehen.
3. Bezug von Theaterstücken
3.1 Nach Bestellung eines oder mehrerer Theaterstücke per Telefon, Telefax oder Online erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, die Lieferung von Leseproben und Rollensätze grundsätzlich ab dem Lager des Verlags an die von der Bühne bzw. Kunden angegebene Lieferadresse. Sofern die Bühne zuvor Leseproben oder Rollensätze zur Auswahl bestellt hat, kann sie bei Bestellung eines Theaterstückes das betreffende Material der Auswahl entnehmen.
3.2 Es gelten jeweils die aktuellen Preise für Leseproben und Rollensätze. Die Preise entnehmen sie unserer Internetseite oder unserer aktuellen Preisliste. Alle früheren Preislisten verlieren damit ihre Gültigkeit. Die Preise gelten jeweils inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und zuzüglich der angegeben Verpackungs- und Versandkosten.
3.3 Die Veräußerung von Bühnenwerken in Form von Leseproben und Rollensätze erfolgt nur an Bühnen oder deren Vertreter.
3.4 Die gelieferten Werke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verlags. Der Verlag ist insbesondere berechtigt, wenn er vom Vertrag zurücktritt z. B. wegen des Zahlungsverzugs des Kunden, die weitere Nutzung der Werke zu untersagen und die bis dahin entstandenen Kosten geltend zu machen.
3.5 Das vom Verlag zur Verfügung gestellte Aufführungsmaterial ist sofort nach Empfang auf Inhalt, Zustand und Vollständigkeit zu überprüfen. Eventuelle Beanstandungen müssen dem Verlag innerhalb einer Frist von zehn Tagen nach Erhalt mitgeteilt werden. Nach Ablauf der Frist können keine Beanstandungen mehr anerkannt werden.
3.6 Die Rückgabe bestellter Leseproben, Texthefte oder Rollensätze ist ausgeschlossen, auch wenn es zu keiner Aufführung kommt.
3.7 Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Vertragspartners. Eine Haftung bei verspäteter Lieferung wird vom Verlag nicht übernommen. Dies gilt nicht, wenn die Verspätung auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht.
4. Aufführungen
4.1 Das Aufführungsrecht für Bühnen setzt grundsätzlich den Erwerb des kompletten, originalen Rollensatz vom Verlag voraus. Ein Einzelbuch, geliehenes, antiquarisch erworbenes, abgeschriebenes, kopiertes oder sonst wie vervielfältigtes Material berechtigt nicht zur Aufführung und stellt einen Verstoß gegen geltendes Urheberrecht dar.
4.2 Spätestens 4 Wochen vor der ersten Vorstellung ist die Bühne verpflichtet, dem Verlag die Aufführungen zu melden. Zur Meldepflicht gehören Datum, Anfangszeiten, Spielorte, verfügbare Plätze, Eintrittspreise.
5. Aufführungsmeldung
5.1 Die Aufführungsmeldung ist mit dem Aufführungsvertrag ausgefüllt einzureichen. Alle Aufführungen müssen dem Verlag gemeldet werden, auch öffentliche Proben, öffentliche Premieren, Aufführungen im Freien, Aufführungen in Schulen, Aufführungen bei Betriebsfeiern, Aufführungen für soziale Zwecke, Aufführungen ohne Eintritt, Aufführungen mit freiwilligen Spenden. Die Bühne verpflichtet sich, dem Verlag alle Aufführungen zu melden. Zur Meldepflicht gehören: Datum, Anfangszeiten, Spielorte, verfügbare Plätze, Eintrittspreise.
5.2 Aufführungsmeldungen sind in schriftlicher Form durch den Vertreter der Bühne dem Verlag mitzuteilen. Die entsprechende Vorlage dafür finden Sie in jedem Textheft, beim Aufführungsvertrag, oder auf unserer Internetseite unter "Formulare".
5.3 Nach Eingang des Aufführungsvertrages und der Aufführungsmeldung erteilt der Verlag der Bühne eine Aufführungsgenehmigung und räumt ihr das Aufführungsrecht für das erworbene Theaterstück für die beantragten Aufführungen ein.
5.4 Soweit die Bühne innerhalb von neun Monaten nach Erwerb eines Rollensatzes (Versanddatum zzgl. 3 Werktage) das Bühnenwerk nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt aufführen möchte, ist sie verpflichtet, dies dem Verlag in schriftlicher Form zu melden (Nichtaufführungsmeldung). Vorlagen dafür finden sie auf unserer Internetseite.
5.5 Erfolgt die Nichtaufführungsmeldung trotz Aufforderung des Verlags und Ablauf der neun Monate nicht oder nicht unverzüglich, ist der Verlag berechtigt, gegenüber der Bühne eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Preises für den Rollensatz geltend zu machen.
Weitere Rechte des Verlages, insbesondere im Falle einer nicht genehmigten Aufführung:
6. Nichtgenehmigte Aufführungen
6.1 Nichtgenehmigte Aufführungen, Wiederbenutzen durch die eigene Bühne oder andere Spielgruppen verstoßen gegen das Urheberrecht und sind gesetzlich verboten. Zuwiderhandlungen werden zivilrechtlich und ggf. strafrechtlich verfolgt.
6.2 Werden bei Nachforschungen nicht genehmigte Aufführungen festgestellt, ist der Verlag berechtigt, der das Urheberrecht verletzenden Bühne gegenüber sämtliche Kosten geltend zu machen, die ihm durch die Nachforschung entstanden sind. Außerdem ist die das Urheberrecht verletzende Bühne verpflichtet, dem Verlag als Vertragsstrafe die 10-fache Mindestaufführungsgebühr (Ziffer 9.1) für jede nicht genehmigte Aufführung zu entrichten.
7. Abschreiben, Fotokopieren, Vervielfältigen, Verleihen, Aufzeichnen
7.1 Unerlaubtes Abschreiben, Fotokopieren, Vervielfältigen, Verleihen oder sonstiges Wiederbenutzen durch andere Spielgruppen verstößt gegen das Urheberrecht und ist gesetzlich verboten. Zuwiderhandlungen werden zivilrechtlich und ggf. strafrechtlich verfolgt.
7.2 Die Aufzeichnung und analoge bzw. digitale Verwertung der Aufführungen des Theaterstücks auf Bild- und/oder Tonträger aller Art bedarf einer zusätzlichen schriftlichen Genehmigung durch den Verlag. Kommerzielle Verwertungsrechte dieser Art umfasst dieser Vertrag nicht. Bei der Erteilung des Nutzungsrechts der Aufzeichnung und Aus- bzw. Verwertung der Aufführung auf Bildtonträger (z. B. DVD, Videokassetten) erhält der Verlag gesonderte Lizenzgebühren.8. Aufführungsrecht
8.1 Das Aufführungsrecht eines unserer Theaterstücke kann nur durch unseren Verlag in schriftlicher Form erteilt werden. Die Aufführungsgenehmigung berechtigt die Bühne, das erworbene Bühnenwerk an dem gemeldeten Spielort bühnenmäßig aufzuführen.
8.2 Das Aufführungsrecht gilt auch nach erteilter Aufführungsgenehmigung nur innerhalb der ersten 12 Monate ab Erwerb des Rollensatzes (Versanddatum zzgl. 3 Werktage). Es kann auf Antrag kostenlos verlängert werden. Ein nicht verlängertes Aufführungsrecht muss bei späteren Aufführungen neu erworben werden.
9. Aufführungsgebühren
9.1 Für jede Aufführung (Erstaufführung und Wiederholungen) ist eine Aufführungsgebühr zu entrichten, auch für Aufführungen bei denen kein Eintritt erhoben wird.
9.2 Die Aufführungsgebühr beträgt 10% der Bruttoeinnahmen, mindestens jedoch 85,00 € für Mehrakter, 65,00 € für Einakter und 65,00 € für Kinderstücke pro Aufführung.
9.3 Beim Kauf eines Rollensatzes inclusive 1 Aufführung wird bei Nichtaufführung der Betrag nicht zurückerstattet, auch nicht teilweise.
9.4 Für alle Aufführungen muss eine Aufführungsgebühr gezahlt werden, auch für öffentliche Proben, öffentliche Premieren, Aufführungen im Freien, Aufführungen in Schulen, Aufführungen bei Betriebsfeste, Aufführungen für soziale Zwecke und Aufführungen, bei denen kein Eintritt erhoben wird.
10.a Meldung der Einnahmen
10.a.1 Die Bühne ist verpflichtet, innerhalb von 10 Tagen nach der letzten Aufführung dem Verlag die erzielten Einnahmen mittels der bei der Erteilung der Aufführungsgenehmigung zugesandten Einnahmen-Meldung schriftlich mitzuteilen.
10.a.2 Jede Aufführung ist einzeln aufzulisten (Aufführungsort, Datum, Sitzplätze, Höhe des Eintritts sowie sonstige Einnahmen, die durch den Vertragsgegenstand erzielt werden.) Vorlagen dafür finden Sie in jedem Textheft oder auf unserer Internetseite.
10.a.3 Abzurechnen sind jeweils die Bruttobeträge (die Einnahmen ohne Abzüge) aus dem Kartenverkauf
10.a.4 sowie alle Erlöse, die durch das Theaterstück erzielt werden.
10.a.5 Verteilen sich die Aufführungen über mehrere Monate, dann ist die Bühne verpflichtet, monatlich die Einnahmen dem Verlag mitzuteilen und abzurechnen.
10.a.6 Erfolgt die Einnahmen-Meldung nicht oder nicht rechtzeitig, oder ist der Verlag nach weiterer Aufforderung erfolglos, so ist er berechtigt, als Vertragsstrafe die doppelte Aufführungsgebühr (Ziffer 9) bezogen auf die maximale Platzkapazität des Spielortes (mindestes 500 €) gegenüber der Bühne geltend zu machen.
10.b Einnahmen auf Honorar- oder Festgeldbasis
10.b.1 Bei Aufführungen bei denen die Bühne auf Honorar- oder Festgeldbasis spielt, ist die Bühne dafrür verwantwortlich, dass der Veranstalter einen separaten Vertrag mit dem Verlag abschließt.
10.b.2 Erfolgt keine Meldung von Seiten des des Veranstalters, dann haftet die Bühne für den entstandenen Schaden.
11. Neu-Auflagen
11.1 Wird ein Stück zu einem späteren Zeitpunkt erneut aufgenommen, werden die beim Aufführungstermin gültigen Gebühren berechnet. Voraussetzung ist, dass die Genehmigung zur Wiederaufnahme vorher beantragt wurde.12. Freikarten
12.1 Der Verlag hat (nur auf Bestellung) pro Werk Anspruch auf je zwei Freikarten der besten Kategorie für jede Aufführung. Sind Vertragspartner und Veranstalter nicht identisch, hat der Vertragspartner die Erfüllung des Anspruchs sicherzustellen. Die Plätze sind bis 15 Minuten vor Aufführungsbeginn frei zu halten. Die Freikarten sind dem Verlag 14 Tage vor den Aufführungen zuzustellen.13. Rechtsbelehrung
Nicht bezahlte Leseproben, Kopiervorlagen und Rollensätze sowie nichtgemeldete Aufführungen und abgerechnete Einnahmen der Aufführungen verstoßen gegen das Urheberrecht. Neben rechtlichen Konsequenzen kommen hohe Kosten für Abmahnungen und Schadenersatzforderungen auf den Besteller zu.Haftstrafen bis zu drei Jahren sind möglich, bei gewerbsmäßigen Verstößen bis zu fünf Jahre.
14. Widerrufsrecht
14.1 Vereine und gewerbliche Kunden haben kein Widerrufs- und Rückgaberecht. Kunden, die Bücher (Material) nicht für ihren Verein, gewerbliche oder selbständige Tätigkeit beziehen, haben ein Widerrufsrecht, entsprechend dieser Widerrufs- und Rückgabebelehrung. Der Kunde kann schriftlich oder durch Rücksendung des Materials innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Materials und dieser Belehrung in Textform den Vertrag widerrufen. Für die Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Materialien. Die Kosten der Rücksendung hat der Kunde zu tragen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Verlag ggf. eine durch Ingebrauchnahme der Sache entstandene Wertminderung einbehalten kann. Die Bestimmungen dieses Absatzes gelten nicht, wenn das gelieferte Material nicht dem bestellten Material entspricht oder mangelhaft ist.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISGG). Sofern der Vertragspartner Kaufmann ist, richtet sich der Gerichtstand nach dem Sitz des Verlages. Dies gilt auch, sofern ein Vertragspartner, der kein Verbraucher ist, keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.15.2 Sollte eine der Bestimmungen aus irgendeinem Grunde unwirksam sein oder werden, so wird die Rechtwirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
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